Mitgliedschaft
Mitglied werden
Wenn Sie Mitglied werden möchten, laden Sie sich bitte den Aufnahmeantrag herunter und schicken Sie den Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Geschäftsstelle.Zum Öffnen und Bearbeiten oder Drucken des Aufnahmeantrags benötigen einen PDF-Reader. Wenn Sie den Antrag auf Ihrem PC speichern und von dort öffnen, können Sie ihn am Bildschirm ausfüllen.
Parallel zum Postweg können Sie den ausgefüllten Antrag auch per E-Mail an mitglieder@dav-bubenreuth.de schicken.
Als Mitglied einer Sektion des Deutschen Alpenvereins haben Sie einige Vorteile und Vergünstigungen:
- Verbilligte Übernachtung auf vielen Hütten in den Alpen.
- Bevorzugte Behandlung bei der Schlafplatzvergabe auf den Hütten, günstiges Bergsteigeressen, Teewasser.
- Umfassender Versicherungsschutz in Bergnot und bei Unfällen während einer Bergfahrt ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.
- Bezug von Panorama, dem Magazin des Deutschen Alpenvereins
- Sie erhalten Informationen zum Thema Umwelt- und Naturschutz.
Die Sektion bietet darüberhinaus ein umfangreiches und abwecklungsreiches Programm für jedes Alter und viele Interessen an.
Wir würden uns freuen, wenn wir Sie bald als neues Sektionsmitglied begrüßen dürfen!
Beiträge
Kategorie | Bezeichnung | Jahresbeitrag |
---|---|---|
A-Mitglied | Mitglieder ab vollendeten 25. Lebensjahr | 60,00 € |
B-Mitglied | a) Ehe-/Lebenspartner zu A-Mitglied mit identischer Adresse b) auf schriftlichen Antrag: Mitglieder ab vollendeten 70. Lebensjahr | 33,00 € |
C-Mitglied | Mitglieder, die als A-, B- oder D-Mitglieder einer anderen DAV-Sektion angehören. | 15,00 € |
D-Mitglied | Junioren ab vollendeten 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr | 33,00 € |
Kinder/Jugendliche | Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr a) als Einzelmitglied b) im Familienverbund c) als Kind eines alleinerziehenden A-Mitglieds mit identischer Adresse | 12,00 € frei frei |
Familien | Familien bestehend aus A- und B-Mitglied und den im Familienverbund lebenden Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Voraussetzung ist eine identische Adresse der gesamten Familie | 93,00 € |
Diese Beiträge gelten gem. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 17.07.2022 ab 01.01.2023.
Beim Eintritt wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 8,00 € pro Person erhoben.
Kündigung
Kündigungen der Mitgliedschaft sind laut Satzung der Sektion dem Vorstand schriftlich mitzuteilen; der Austritt wirkt zum Ende des laufenden Vereinsjahrs und ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vereinsjahrs zu erklären. Das Vereinjahr beginnt am 01.01. und endet am 31.12. und entspricht damit dem Kalenderjahr. D. h. spätestens bis 30.09. eines Jahres ist zu kündigen, um zum 31.12. dieses Jahres die Mitgliedschaft beenden zu können.Satzung
Die aktuelle Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung im April 2016 beschlossen.Satzung vom 18.02.2016
Die Satzung ist vom Registergericht genehmigt. Sie entspricht den Vorgaben des Bundesverbandes.